Erfolg hat immer einen guten Partner


Wir beraten und prüfen lösungsorientiert und verstehen uns als Unternehmer für Ihr Unternehmen. So sichern wir Ihnen mit kompetenter Beratung und einem hoch motivierten Team erstklassige und zuverlässige Dienstleistungen zu. 


Wir bieten Ihnen ein breites Dienstleistungsspektrum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Unternehmensberatung bis hin zur Wirtschaftsprüfung. 


Individuell, professionell und lösungsorientiert.



Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Donnerstag, 18.06.2026

Intensivierte Reha-Nachsorge „IRENA“ - Kein Unfallversicherungsschutz

Das Bundessozialgericht bestätigte, dass Personen, die an einer intensivierten Reha-Nachsorge (IRENA) teilnehmen, dabei nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind (Az. B 2 U 3/24 R).

Die Klägerin zog sich infolge einer physiotherapeutischen Behandlung während einer stationären Rehabilitationsmaßnahme des Rentenversicherungsträgers ein oberflächliches Hämatom an der Wirbelsäule zu. Sie nahm danach an einer von der Reha-Klinik eingeleiteten ambulanten IRENA-Maßnahme teil. Auf dem Weg von einem solchen Nachsorgetermin nach Hause wurde die Klägerin von einer Fahrradfahrerin erfasst und verletzt. Sozial- und Landessozialgericht lehnten Unfallversicherungsschutz ab.

Das Bundessozialgericht bestätigte die erstinstanzlichen Entscheidungen. IRENA gelte als Nachsorge, nicht als eigentliche medizinische Reha-Leistung. Nachsorge und medizinische Reha seien rechtlich getrennte Leistungsarten. Auch der enge zeitliche Zusammenhang zur vorherigen Reha und die frühere Verletzung änderten nichts daran. Die IRENA-Maßnahme war weder speziell auf diese Verletzung zugeschnitten noch eine besondere „Kompensations-“ oder „Wiedergutmachungs-Reha“.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.