Sommermeier + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft
Herderstr. 26
40721 Hilden
WGS Sommermeier GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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Wir beraten und prüfen lösungsorientiert und verstehen uns als Unternehmer für Ihr Unternehmen. So sichern wir Ihnen mit kompetenter Beratung und einem hoch motivierten Team erstklassige und zuverlässige Dienstleistungen zu.
Wir bieten Ihnen ein breites Dienstleistungsspektrum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Unternehmensberatung bis hin zur Wirtschaftsprüfung.
Individuell, professionell und lösungsorientiert.
Die fehlende Zulassungsfähigkeit eines Fahrzeugs hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit eines Kaskoversicherungsvertrags. Daher besteht Anspruch auf Versicherungsschutz auch dann, wenn das versicherte Fahrzeug nicht zulassungsfähig ist.
mehrFührt die vorzeitige Ablösung einer rückgedeckten Pensionszusage gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, die aufgrund der Krise der GmbH vereinbart wird, zu einer verdeckten Gewinnausschüttung?
mehrDie sog. Zehn-Wochen-Grenze ist nicht bereits dann überschritten, wenn die Wohnung für mehr als zehn Wochen auf einer Buchungsplattform zur Vermietung angeboten wird. Vielmehr kommt es darauf an, ob die Wohnung tatsächlich für mehr als zehn Wochen von Feriengästen genutzt wird.
mehrDas Finanzgericht Münster nahm dazu Stellung, ob der Betrieb von Geldspielautomaten vor dem Hintergrund der Steuerfreiheit öffentlicher Spielbanken und virtueller Glücksspiele ebenfalls von der Umsatzsteuer zu befreien ist.
mehrDas Finanzgericht Düsseldorf nahm Stellung zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einer Arbeitnehmerüberlassung, insbesondere bei Fehlen einer Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
mehrEin Holzkohlegrill im Innenbereich eines Restaurants stellt eine Feuerstätte und damit eine Feuerungsanlage dar und erfordert daher vor Ingebrauchnahme die Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger.
mehrDass die kommerzielle Verwertung fremder Bilder aus dem Internet unzulässig ist, gehört zum Allgemeinwissen. Existenzgründer müssen daher die Urheberrechtslage vor einer Auftragserteilung selbst prüfen.
mehrDauernde Verluste sind ein Indiz gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht. Daraus auf eine steuerrechtlich unbeachtliche Liebhaberei zu schließen, ist aber nur gerechtfertigt, wenn aus weiteren Beweisanzeichen die Feststellung möglich ist, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt.
mehrSchulen und Schulämter können bei hinreichenden Rechtsgrundlagen zur Durchsetzung der Schulpflicht auch gegenüber den Eltern schulpflichtiger Kinder Zwangsmittel anwenden.
mehrAufwendungen für den Privatschulbesuch eines hochbegabten Kindes stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar, weil es sich nicht um unmittelbare Krankheitskosten handelt.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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