Sommermeier + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft
Herderstr. 26
40721 Hilden
WGS Sommermeier GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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Wir beraten und prüfen lösungsorientiert und verstehen uns als Unternehmer für Ihr Unternehmen. So sichern wir Ihnen mit kompetenter Beratung und einem hoch motivierten Team erstklassige und zuverlässige Dienstleistungen zu.
Wir bieten Ihnen ein breites Dienstleistungsspektrum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Unternehmensberatung bis hin zur Wirtschaftsprüfung.
Individuell, professionell und lösungsorientiert.
Erlangt eine Arbeitnehmerin schuldlos erst nach Ablauf der Klagefrist Kenntnis von einer beim Zugang des Kündigungsschreibens bereits bestehenden Schwangerschaft, ist die verspätete Kündigungsschutzklage auf ihren Antrag nachträglich zuzulassen.
mehrDer Bundesgerichtshof hat sich dazu geäußert, ob der Versicherer bei einem gesunkenen Nettoeinkommen des Versicherten das Krankentagegeld kürzen darf.
mehrDer Bundesfinanzhof hat zu der Auswirkung einer Hinzurechnung gemäß § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG auf die Höhe des verrechenbaren Verlustes gemäß § 15a EStG entschieden.
mehrDas Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) ist im Hinblick auf die Bewertungsebene verfassungsgemäß.
mehrPersonalkosten sind kein Argument für einen pandemiebedingten Liquiditätsengpass: Daher muss ein mittelfränkischer Friseur die Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro, die er von der Regierung von Mittelfranken erhalten hatte, zurückzahlen.
mehrDie Klage eines Vaters gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz wegen einer aus seiner Sicht fehlenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Familienstartzeit (Richtlinie EU 2019/1158 – Vereinbarkeitsrichtlinie) blieb erfolglos.
mehrBisher sind die Tätigkeiten eines Piloten im Cockpit eines Flugzeugs der großräumigen Tätigkeitsstätte „Flughafen“ zuzuordnen. Der Bundesfinanzhof hat zu klären, ob sich die vor dem Abflug zu tätigende Arbeit von Piloten so verändert hat, dass der „Flughafen“ nicht mehr die erste Tätigkeitsstätte eines Piloten ist.
mehrDas Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat als erstes Finanzgericht in Deutschland über die Einordnung des sog. Carried Interest entschieden.
mehrUnter welchen Voraussetzungen ist die Mitüberlassung von Betriebsvorrichtungen als – für die Gewährung der erweiterten Kürzung – unschädliche Nebentätigkeit anzusehen?
mehrDie in einen Trust nach dem Recht von Guernsey eingebrachte Vermögensmasse kann rechtlich als selbstständig (intransparent) anzusehen sein. Handelt es sich bei dem im Trust befindlichen Vermögen um eine intransparente Vermögensmasse, dann fällt das Vermögen nach dem Tod des Errichters nicht in dessen Nachlass.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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