Sommermeier + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft
Herderstr. 26
40721 Hilden
WGS Sommermeier GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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Wir beraten und prüfen lösungsorientiert und verstehen uns als Unternehmer für Ihr Unternehmen. So sichern wir Ihnen mit kompetenter Beratung und einem hoch motivierten Team erstklassige und zuverlässige Dienstleistungen zu.
Wir bieten Ihnen ein breites Dienstleistungsspektrum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Unternehmensberatung bis hin zur Wirtschaftsprüfung.
Individuell, professionell und lösungsorientiert.
Ein Anspruch sowohl auf Beseitigung von älteren Bäumen als auch eines größeren Überhanges über die Grundstücksgrenze muss ausscheiden, wenn die begründete Gefahr besteht, dass dies zum Absterben der Gehölze oder einem erhöhten Risiko dafür führt.
mehrDas Aufstellen einer Wildkamera zum Zwecke der Beweissicherung und die anschließende Verwertung der Videoaufnahme in einem Schadensersatzprozess kann zulässig sein, wenn anderenfalls eine schwere Beweisnot besteht.
mehrEine Arbeitnehmerin steht nicht als Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie bei einem sog. Firmenlauf stürzt und sich dabei verletzt.
mehrDie Corona-Pandemie stellt zwar grundsätzlich einen außergewöhnlichen Umstand dar, der zum entschädigungslosen Reiserücktritt berechtigt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Reise vor dem Ausrufen der Pandemie durch die Weltgesundheitsorganisation am 11.03.2020 gebucht wurde.
mehrMinderjährige Kinder teilen grundsätzlich den Wohnsitz ihrer Eltern, weil sie über ihre Haushaltszugehörigkeit eine abgeleitete Nutzungsmöglichkeit besitzen und damit zugleich die elterliche Wohnung im Sinne des § 8 AO innehaben.
mehrBei Aufenthalten eines Kindes sowohl in dem Haushalt des einen wie auch des anderen Kindergeldberechtigten ist – da eine Aufteilung des Kindergelds ausgeschlossen ist – darauf abzustellen, wo sich das Kind überwiegend aufhält und wo es seinen Lebensmittelpunkt hat.
mehrDas Finanzgericht Münster nahm Stellung zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung anlässlich des Verzichts eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine Pensionszusage gegen Abfindung.
mehrWenn sich ein Nachbar zum Heckenrückschnitt verpflichtet und der Verpflichtung nicht nachkommt, kann gegen ihn kein Zwangsgeld verhängt werden.
mehrDas Abhalten einer Eigentümerversammlung auf der Terrasse einer verfeindeten Miteigentümerin ist unzumutbar. Dies gilt auch dann, wenn sich die Terrasse zwar im Gemeinschaftseigentum befindet, sie aber faktisch von der Miteigentümerin allein genutzt wird.
mehrFür die Bewertung eines an zwei Baublockseiten grenzenden Grundstücks ist zur Bestimmung des heranzuziehenden Bodenrichtwerts gegebenenfalls die Erläuterung der Bodenrichtwerte des örtlichen Gutachterausschusses heranzuziehen und der Bewertung zugrunde zu legen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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