Sommermeier + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft
Herderstr. 26
40721 Hilden
WGS Sommermeier GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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Wir beraten und prüfen lösungsorientiert und verstehen uns als Unternehmer für Ihr Unternehmen. So sichern wir Ihnen mit kompetenter Beratung und einem hoch motivierten Team erstklassige und zuverlässige Dienstleistungen zu.
Wir bieten Ihnen ein breites Dienstleistungsspektrum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Unternehmensberatung bis hin zur Wirtschaftsprüfung.
Individuell, professionell und lösungsorientiert.
Ein rettender Sprung aus dem Fenster im Homeoffice nach einer Explosion von E-Roller-Akkus stellt keinen Arbeitsunfall dar und begründet keinen Anspruch auf Unfallversicherungsschutz.
mehrReines Glycerin ist kein „Substitut für Tabakwaren“, sondern ein bloßes Vorprodukt. Tabaksteuer darf nur auf fertige oder konsumfähige Erzeugnisse angewendet werden.
mehrEin Blitzeinschlag stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar, der das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichszahlung bei Annullierung oder großer Verspätung befreien kann, wenn er zu obligatorischen Sicherheitsüberprüfungen mit der Folge der verspäteten Freigabe des Flugzeugs für den Einsatz führt.
mehrDas Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass die Gesellschafter einer in Großbritannien gegründeten General Partnership (XY GP) keine gewerblichen Einkünfte erzielt haben. Hierzu wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt.
mehrDer gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto in der Stunde steigen und ein Jahr später auf 14,60 Euro brutto.
mehrDas Bundesministerium der Finanzen hat ein Schreiben zur Anwendung der Grundsätze des Urteils X R 35/19 des Bundesfinanzhofs bzgl. der unentgeltlichen Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch veröffentlicht.
mehrDie Entscheidung der Commerzbank AG, die Betriebsrenten zum gebündelten Anpassungsstichtag 1. Juli 2022 nicht an den Kaufkraftverlust anzupassen, entsprach billigem Ermessen gemäß dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung.
mehrDer Bundesfinanzhof klärt demnächst die Frage der steuerlichen Behandlung von durch sog. Schockanrufe in Verlust geratene Wertgegenstände.
mehrEin als Fernabsatzgeschäft geschlossener Mandatsvertrag kann widerrufen werden.
mehrVerbraucher werden künftig besser vor Verschuldung geschützt. Möglich macht dies die Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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