Erfolg hat immer einen guten Partner

 


Wir beraten und prüfen lösungsorientiert und verstehen uns als Unternehmer für Ihr Unternehmen. So sichern wir Ihnen mit kompetenter Beratung und einem hoch motivierten Team erstklassige und zuverlässige Dienstleistungen zu. 


Wir bieten Ihnen ein breites Dienstleistungsspektrum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Unternehmensberatung bis hin zur Wirtschaftsprüfung. 


Individuell, professionell und lösungsorientiert.



 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Donnerstag, 22.05.2025

Fehlerhafte Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes durch Berufsgenossenschaft - Rentenversicherung haftet nicht

Das Sozialgericht Hannover entschied, dass die Rentenversicherung nicht für eine fehlerhafte Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes durch eine Berufsgenossenschaft verantwortlich ist (Az. S 6 R 164/22).

Der Kläger, der während seiner Ausbildung nach einem schweren Verkehrsunfall im Jahr 1980 arbeitsunfähig geworden war, bekam über Jahrzehnte eine zu geringe Erwerbsminderungsrente ausgezahlt. Die Höhe dieser Rente orientierte sich an dem Jahresarbeitsverdienst, den die Berufsgenossenschaft errechnet hatte. Im Jahr 2005 stellte die Berufsgenossenschaft fest, dass sie eine fehlerhafte Berechnung durchgeführt hatte. Sie berechnete den korrekten Jahresarbeitsverdienst jedoch erst im Jahr 2020 neu, dann jedoch rückwirkend ab dem Jahr 2001 (es gilt eine vierjährige Rückrechnungsfrist ab Kenntnis gem. § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X). Auch die Rentenversicherung nahm im Jahr 2020 eine Neuberechnung vor, jedoch nur für den Zeitraum ab dem Jahr 2016. Der Kläger forderte von der Versicherung eine Neuberechnung seiner Bezüge ab dem Jahr 2001. Er war der Ansicht, dass sich die Rentenversicherung ein Behördenverschulden der Berufsgenossenschaft zurechnen lassen müsse. Das Sozialgericht Hannover sah die Verantwortung jedoch bei der Berufsgenossenschaft und nicht bei der Rentenversicherung.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.