Sommermeier + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft
Herderstr. 26
40721 Hilden
WGS Sommermeier GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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Wir beraten und prüfen lösungsorientiert und verstehen uns als Unternehmer für Ihr Unternehmen. So sichern wir Ihnen mit kompetenter Beratung und einem hoch motivierten Team erstklassige und zuverlässige Dienstleistungen zu.
Wir bieten Ihnen ein breites Dienstleistungsspektrum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Unternehmensberatung bis hin zur Wirtschaftsprüfung.
Individuell, professionell und lösungsorientiert.
Gegen die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestehen lt. Bundesfinanzhof auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
mehrEs besteht kein Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind in der Um- bzw. Neuorientierungsphase nach dem Abbruch eines Bundesfreiwilligendienstes und vor der Aufnahme von ernsthaften Bemühungen um einen Ausbildungs- oder Studienplatz.
mehrEine Anerkennung als Dienstunfall setzt voraus, dass das Unfallereignis in Ausübung des Dienstes eingetreten ist. Für den erforderlichen Nachweis des Kausalzusammenhangs reicht es nicht aus, dass eine Ansteckung während des Dienstes als plausible Möglichkeit aufgezeigt wird.
mehrUnionsrechtliche Vorgaben gebieten eine Anrechnung der Elternzeiten auf eine frühere Ruhestandsregelung bei Polizisten in Nordrhein-Westfalen nicht. Die besondere Altersgrenze für die durch langjährige Wechselschichtdienste belasteten Polizeibeamten wird hiervon nicht erfasst.
mehrDas Finanzgericht Hamburg stellte klar, dass auch private Sachverständigengutachten als Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer eines Gebäudes dienen können.
mehrAb dem 15.07.2025 wird es für das Entlastungsverfahren von der Steuer auf Kapitalerträge zwei Online-Formulare geben. Eines für die Freistellung und eines für die Erstattung.
mehrDas Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen es einen Arbeitsunfall darstellt, wenn bei einem Beschäftigen eine Infektion mit dem COVID-19-Virus festgestellt wurde.
mehrDem Zugang einer E-Mail steht es nicht entgegen, dass der Absender nachfolgend eine Rückmeldung erhält, dass die Adresse nicht mehr verwendet wird. Wenn die E-Mail-Adresse weiter bestand, wäre eine E-Mail trotz des Hinweises potenziell abrufbar.
mehrIm Zusammenhang mit der Vermietung von Containern als Kapitalanlage haben sich die Steuergerichte bereits mehrfach mit den daraus entstehenden Steuerfolgen, insbesondere bei fehlgeschlagenen Investments befassen müssen.
mehrUnternehmer müssen bis zum 31.07.2025 ihre Registrierkassen beim zuständigen Finanzamt melden.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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