Sommermeier + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft
Herderstr. 26
40721 Hilden
WGS Sommermeier GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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Wir beraten und prüfen lösungsorientiert und verstehen uns als Unternehmer für Ihr Unternehmen. So sichern wir Ihnen mit kompetenter Beratung und einem hoch motivierten Team erstklassige und zuverlässige Dienstleistungen zu.
Wir bieten Ihnen ein breites Dienstleistungsspektrum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Unternehmensberatung bis hin zur Wirtschaftsprüfung.
Individuell, professionell und lösungsorientiert.
Schadensersatzzahlungen, die nicht auf (schuldhaften) Handlungen im Rahmen der beruflichen Aufgabenerfüllung des Steuerpflichtigen beruhen, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Werbungskosten kann nur derjenige abziehen, der die Aufwendungen selbst wirtschaftlich getragen hat.
mehrUnterlagen im Zusammenhang mit Diesel-Fahrzeugen der VW AG dürfen vom Kraftfahrt-Bundesamt herausgegeben werden. Soweit in anderen Unterlagen in einzelnen Aspekten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der VG AG enthalten sein könnten, überwiegt bei der gebotenen Interessenabwägung das öffentliche Bekanntgabeinteresse.
mehrOb Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit – insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule – bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre.
mehrBei der Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden überwiegt regelmäßig das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien die Belange des Denkmalschutzes. Nur wenn besondere Umstände des Denkmalschutzes der Errichtung von Solaranlagen entgegenstehen, darf die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis ausnahmsweise versagt werden.
mehrDas Finanzgericht Baden-Württemberg hatte zu entscheiden, ob Entgelte für die Lieferung von alkoholischen Flüssigkeiten der Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug oder der Versteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG unterliegen.
mehrDas Bundessozialgericht entschied, dass freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren können. Darin liege keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung.
mehrAufwendungen für bürgerliche Kleidung sind nicht als Erwerbsaufwendungen abziehbar. Dies gilt auch für die bürgerliche Kleidung einer Influencerin, und zwar unabhängig davon, ob deren Erwerb und Nutzung aus einer beruflichen/betrieblichen (Mit-)Veranlassung erfolgt ist.
mehrEine Arbeitgeberin hat gegen die zuständige Behörde keinen Anspruch auf Erstattung des Arbeitsentgelts, das sie ihrem im November 2022 mit dem Corona-Virus infizierten Arbeitnehmer weitergezahlt hatte, denn der Entschädigungsanspruch nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes ist gegenüber dem Entgeltfortzahlungsanspruch nachrangig.
mehrEine Gemeinde ist nicht ohne weiteres zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie den Anspruch auf einen Kita-Platz nicht erfüllen kann. Bevor Eltern die Kosten für eine anderweitige Betreuung ihrer Kinder erstattet bekommen, müssen sie vor dem Verwaltungsgericht auf Zuweisung des Kita-Platzes klagen.
mehrDer Bundesfinanzhof hat Fragen geklärt, die die Anwendung des DBA-Niederlande auf die deutsche Gewerbesteuer betreffen. Personengesellschaften sind nach DBA-Niederlande 1959/2004 im Hinblick auf die Gewerbesteuer nicht selbst abkommensberechtigt. Abkommensberechtigt sind ihre jeweiligen Gesellschafter.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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